Rechtskräftige Bebauungspläne der Gemeinde Möhnesee

Gemäß der §§ 6a und 10a Baugesetzbuch (BauGB) sind wirksame Flächennutzungspläne und in Kraft getretene Bebauungspläne dauerhaft in das Internet einzustellen.

Aufgrund des Alters und der Qualität der eingescannten Pläne, sind nicht alle vollständig lesbar. Hier bitten wir Sie, Kontakt mit uns aufzunehmen!

Zunächst sind die folgenden Übersichtspläne der rechtskräftigen Bebauungspläne und Satzungen für die einzelnen Ortsteile zu beachten. Diesen können Sie entnehmen, welcher der weiter unten dargestellten Bebauungspläne oder Satzungen für Ihr Grundstück maßgeblich ist.

Sollte Ihr Grundstück nicht im Bereich eines Bebauungsplanes oder einer Satzung liegen, ist es entweder nach § 34 BauGB (Innenbereich) oder nach § 35 BauGB (Außenbereich) zu bewerten.