Bauleitplanung

Abwasserbeseitigung | Grunstücksentwässerung
Ihr Ansprechpartner:
Anna Bisping
Abwasser/Gewässer
Tel. +49 2924 981221

Wasser ist die Grundlage allen Lebens und das wichtigste Lebensmittel. Deshalb ist es wichtig, dass es sauber bleibt und vor Verunreinigungen geschützt wird. Eine moderne und funktionierende Abwasserentsorgung ist dabei ein zentraler Baustein. Intakte Kanäle und Kläranlagen verhindern, dass gefährliche Schadstoffe und Krankheitserreger in Bäche, Flüsse und das Grundwasser gelangen. Darüber hinaus ist es eine gesetzliche Aufgabe Menschen und Güter vor Überflutungen durch Regen und Hochwasser zu schützen. Das Kanalnetz Moehneseee » Wie alle technischen Bauwerken unterliegt auch das Kanalnetz einem Alterungsprozess. Daher sind ständig Unterhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen vorzunehmen. Entwässerungsverfahren »
Private Grundstücksentwässerung und Dichtheitsprüfung
Bevor das Abwasser in die kommunalen Abwasseranlagen gelangt, wird es auf den privaten Grundstücken gesammelt. Es wird geschätzt, dass die Länge des privaten Kanalnetzes ca. das 1,5-fache des öffentlichen Netzes beträgt. Demnach hat es eine Länge von ca. 200 km und muss durch die Grundstückseigentümer betrieben werden.
Das Benutzungsverhältnis zwischen den Anschlussnehmern und der Gemeinde Möhnesee ist durch die sog. „Entwässerungssatzung der Gemeinde Möhnesee“ geregelt.
Gebühren und Beiträge
Ihr Ansprechpartner:
Franziska Fuchs
Verkehrsflächen
Tel. +49 2924 981-215

Heinz-Ulrich Grundtner
Straßenreinigung
Tel. +49 2924 981-211

Stefanie Kelbert
Abwasser und Gewässer
Tel. +49 2924 981-201

Für den erstmaligen Anschluss an die öffentliche Entwässerungsanlage und deren weitere Nutzung erhebt die Gemeinde Möhnesee auf Basis des Kommunalabgabengesetzes Beiträge gem. der Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung und Gebühren gem. der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung.
Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung >>Hier aufrufen
Baugenehmigungen
Ihr Ansprechpartner:
Benedikt Essler
Bauwesen/Gemeindeentwicklung
Tel. +49 2924 981 157

Bauleitplanung
Ihr Ansprechpartner:
Klaus Dünschede
Bauwesen | Gemeindeentwicklung | Umwelt
Tel. +49 2924 981-210

Zur Bauleitplanung gehören:
  • die Bebauungspläne
  • der Flächennutzungsplan
  • Sicherung der Bauleitplanung
  • Überregionale Planung (Gebietsentwicklungsplan)

Laufende Bauleitplanverfahren

Öffentliche Auslegung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB (Öffentliche Bekanntmachungen)

Bürger, Behörden oder sonstige Träger öffentlicher Belange haben Zugang zu den aktuell ausliegenden Bebauungsplänen bzw. Flächennutzungsplan-Änderungen (Planentwurf, Begründung, ggfs. erforderliche Umweltberichte oder Gutachten und ähnliches). Sie können sich während des jeweiligen Auslegungszeitraumes über die einzelnen Planverfahren anhand der Planentwürfe und Texte ausreichend informieren. Zusätzlich besteht für interessierte Bürgerinnen und Bürger während der Auslegung die Möglichkeit, sich bei der Gemeindeverwaltung während der Öffnungszeiten über die Bauleitplanverfahren zu informieren. Anregungen und Stellungnahmen können schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Zu den laufenden Bauleitplanungen »
Denkmalschutz
Ihr Ansprechpartner:
Jörn Erlmann
technisches Gebäudemanagement
Tel. +49 2924 981-213

Aufgaben des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege als Untere Denkmalbehörde.
Flächennutzungsplan
Ihr Ansprechpartner:
Klaus Dünschede
Bauwesen | Gemeindeentwicklung | Umwelt
Tel. +49 2924 981-210

Das Verfahren zur Neuaufstellung wurde abgeschlossen. Dieser wurde am 04.09.2009 ortsüblich bekannt gemacht.
Hausanschlüsse
Ihre Ansprechpartnerin:
Anna Bisping
Abwasser und Gewässer
Tel. +49 2924 981-201

Anschlüsse an das gemeindliche Kanalnetz
Die Anschlüsse an das Kanalnetz dürfen ausschließlich von der Gemeinde bzw. von den von ihr beauftragten Firmen durchgeführt werden. Die Anschlussleitungen werden dabei von Hauptkanal bis kurz hinter die Grundstücksgrenze verlegt. Wünsche des Anschlussnehmers werden, sofern technisch möglich, berücksichtigt. Die entstehenden Kosten sind anschließend im Rahmen des sog. „Aufwandersatzes“ vom Anschlussnehmer zu erstatten.
Sonstige Anschlüsse (Gas, Wasser, Strom, etc)

Die Versorgungsanschlüsse werden von den Versorgungsunternehmer auf Basis deren Geschäftsbedingungen erstellt.

Mietspiegel
Ihr Ansprechpartner:
Tillmann Wolf
Ordnungsamt
Tel. +49 2924 981-171

Vermessungen
Vermessungen
Folgende – gebührenpflichtige – Dienstleistungen aus dem Bereich Vermessung, die dem privaten Grundstücksverkehr/Baugeschehen dienen, können von allen öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen – und ingenieuren (ÖBVI) sowie dem Vermessungs- und Katasteramt des Kreises Soest wahrgenommen werden:
  • Grundstücksteilung
  • Grenzvermessung
  • Amtliche Grenzanzeige
  • Gebäudeeinmessung
  • Amtlicher Lageplan
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure, die hoheitliche oder andere Vermessungen durchführen sind im Berufsverband des BDVI zusammengeschlossen.