Laufende Bauleitplanverfahren bei der Gemeinde Möhnesee

Öffentliche Auslegung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB

Hier haben Bürger, Behörden oder sonstige Träger öffentlicher Belange Zugang zu den aktuell ausliegenden Bebauungsplänen bzw. Flächennutzungsplan-Änderungen (Planentwurf, Begründung, ggfs. erforderliche Umweltberichte oder Gutachten und ähnliches). Sie können sich während des jeweiligen Auslegungszeitraumes über die einzelnen Planverfahren anhand der Planentwürfe und Texte ausreichend informieren. Zusätzlich besteht für interessierte Bürgerinnen und Bürger während der Auslegung die Möglichkeit, sich bei der Gemeindeverwaltung während der Öffnungszeiten über die Bauleitplanverfahren zu informieren. Anregungen und Stellungnahmen können schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Weiterhin können Stellungnahmen auch per E-Mail an die E-Mail-Adresse gemeinde@moehnesee.de abgegeben werden.

Hinweis zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Baugesetzbuch (BauGB):
Die sich in der Auslegung befindlichen Bauleitpläne können selbstverständlich eingesehen werden!
Bitte melden Sie sich kurz telefonisch unter 02924 9810. Ein verantwortlicher Ansprechpartner wird zu Ihnen an die Rathaustür kommen.
Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Möhnesee:     

Unter unten stehenden Links finden Sie bis zum 08.05.2025 einschließlich folgende Unterlagen:

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Südlich der Haar – Heyecker“, Möhnesee-Günne sowie parallel der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes

>> Öffentliche Bekanntmachung

>> Bebauungsplan Nr. 17 Begründung

>> Bebauungsplan Nr. 17 Planzeichnung

>> 21. Änderung des Flächennutzungsplans Begründung

>> 21. Änderung des Flächennutzungsplans Planzeichnung

>> Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Stufe I

>> Geräusch-Immissionsschutz-Gutachten

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB