Öffentliche Auslegung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
Hier haben Bürger, Behörden oder sonstige Träger öffentlicher Belange Zugang zu den aktuell ausliegenden Bebauungsplänen bzw. Flächennutzungsplan-Änderungen (Planentwurf, Begründung, ggfs. erforderliche Umweltberichte oder Gutachten und ähnliches). Sie können sich während des jeweiligen Auslegungszeitraumes über die einzelnen Planverfahren anhand der Planentwürfe und Texte ausreichend informieren. Zusätzlich besteht für interessierte Bürgerinnen und Bürger während der Auslegung die Möglichkeit, sich bei der Gemeindeverwaltung während der Öffnungszeiten über die Bauleitplanverfahren zu informieren. Anregungen und Stellungnahmen können schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Weiterhin können Stellungnahmen auch per eMail an die eMail-Adresse gemeinde@moehnesee.de abgegeben werden.
Hinweis zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Baugesetzbuch (BauGB):
Die sich in der Auslegung befindlichen Bauleitpläne können selbstverständlich eingesehen werden!
Bitte melden Sie sich kurz telefonisch unter 02924 9810. Ein verantwortlicher Ansprechpartner wird zu Ihnen an die Rathaustür kommen.
Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Möhnesee:
Erneute Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 19 „Östlicher Hassenbruch“, Möhnesee-Günne
Folgende Dokumente sind an dieser Stelle bis zum 24.08.2024 einschließlich einsehbar:
- Erneute Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 19 „Östlicher Hassenbruch“, Möhnesee-Günne
- Bebauungsplan Nr. 19 „Östlicher Hassenbruch“, Möhnesee-Günne
- Begründung zu Bebauungsplan Nr. 19 „Östlicher Hassenbruch im Ortsteil Günne
- Umweltbericht zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 19 „Östlicher Hassenbruch“ in Möhnesee-Günne
- Bilanzierung Biotoptyp zum Bebauungsplans Nr. 19 „Östlicher Hassenbruch“ in Möhnesee-Günne
- Artenschutzrechtliche Vorprüfung zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 19 „Östlicher Hassenbruch“ in Möhnesee-Günne
- Fachtechnische Stellungnahme zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 19 „Östlicher Hassenbruch“ in Möhnesee-Günne
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB