Standesamt

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Ansprechpartner

Ihre Ansprechpartnerinnen:

  • Anja Baumann
    E-Mail »
    Tel. +49 2924 981 185
Geburten

Anzeige der Geburt:
Die Geburt muss innerhalb einer Woche beim Standesamt des Geburtsortes angezeigt werden. Beim Standesamt Möhnesee können daher nur Hausgeburten innerhalb der Gemeinde Möhnesee beurkundet werden.
Sollten Sie noch Fragen haben, so sind wir Ihnen gern behilflich.

Heiraten

Anmeldung der Eheschließung

Der erste Schritt ins Eheglück ist die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt. Falls Sie einen Wunschtermin für Ihre Eheschließung haben, sollten Sie sich frühzeitig mit dem Standesamt in Verbindung setzen, um sich diesen Termin „zu sichern“. Sollte dies nicht der Fall sein, bekommen Sie eigentlich immer einen Eheschließungstermin.

Die Anmeldung der Eheschließung ist frühestens 6 Monate vor dem gewünschten Eheschließungstermin möglich.

Sollten Sie hier in Möhnesee keinen Wohnsitz haben, aber gerne in Möhnesee die Ehe schließen möchten, müssen Sie die Anmeldung der Eheschließung bei dem Standesamt Ihrer Stadt/Gemeinde mit den erforderlichen Unterlagen vornehmen. Das Standesamt Ihres Wohnsitzes wird uns dann Ihren Vorgang nach erfolgter Anmeldung übersenden.

Sobald die Unterlagen hier vorliegen, nehmen wir Kontakt mit Ihnen auf.

Bitte erkundigen Sie sich vorher beim Standesamt, welche Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung mitzubringen sind. Für die Anmeldung der Eheschließung werden Anmeldungstermine vergeben, um Wartezeiten zu vermeiden (Zeitdauer der Anmeldung 30 bis 60 Minuten). Nehmen Sie bitte mit uns telefonisch Kontakt auf und vereinbaren Sie einen Termin.

Sollte die Eheschließung nur von einer Person angemeldet werden, ist eine Vollmacht vorzulegen.

Als zusätzlichen Service bieten wir zweimal im Monat Eheschließungen an einem Samstag an.
Wann und wo wird getraut?
Trauzimmer im Rathaus, Hauptstraße 19, 59519 Möhnesee-Körbecke
Hier ein Blick in unser Trauzimmer der Gemeinde Möhnesee
Haus Stockebrand

Auf Wunsch können Sie sich auch im Kaminzimmer des alten Fachwerkhauses „Haus Stockebrand“, Küerbiker Straße 3, 59519 Möhnesee-Körbecke, trauen lassen. Für die Nutzung dieses Trauzimmers zahlen Sie zusätzlich eine Gebühr an den Kulturverein in Höhe von 100,00 €.

Sehen Sie sich das Hochzeitszimmer im Stockebrand-Haus an. Eine wunderbare Atmosphäre und Erinnerung an diesen Tag »

Weitere Trauorte können im Standesamt erfragt werden.

Namensführung in der Ehe

Bei der Eheschließung können Sie einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen. Dieser Name kann der Geburtsname des Mannes oder der Geburtsname der Frau sein. Die Bestimmung eines Ehenamens muss jedoch nicht unbedingt bei der Eheschließung erfolgen, sondern kann auch ohne zeitliche Begrenzung zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen werden.
Die Bestimmung über den Ehenamen ist unwiderruflich.
Wenn Sie keinen Ehenamen führen wollen, verbleibt es bei getrennter Namensführung.
Sofern ein Ehename bestimmt wird, der nicht Ihr Geburtsname ist, können Sie Ihren Namen dem neuen Ehenamen voranstellen oder anfügen. Sie allein können dann einen Doppelnamen führen.
Die Hinzufügung eines Namens kann später einmal widerrufen werden. Eine erneute Hinzufügung ist dann jedoch nicht mehr möglich.
Die Bestimmung eines Doppelnamens für beide Ehepartner lässt das deutsche Namensrecht nicht zu.
Weitere Fragen zur Namensführung werden wir Ihnen gerne erläutern.
Welche Kosten fallen für die Eheschließung an?
Die Gebühren im Einzelnen:
wenn beide Brautleute die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen: 40,00 €
wenn einer oder beide Brautleute ausländische Staatsangehörige sind: 66,00 €
Eheurkunde (erstes Exemplar): 10,00 €
Eheurkunde (Durchschrift) 05,00 €
Stammbuch,
verschiedene Ausführungen
ab 30,00 €
Tod

Die Beurkundung eines Sterbefalles erfolgt immer bei dem Standesamt, wo der Tod eingetreten ist.

Das von Ihnen beauftragte Bestattungsunternehmen erledigt in der Regel die Formalitäten.

Für die Beurkundung eines Sterbefalles sind folgende Unterlagen notwendig:

Sterbefall einer ledigen Person:

  • Todesbescheinigung des Arztes
  • Geburtsurkunde
  • Personalausweis, falls nicht vorhanden
  • erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde

Sterbefall einer verheirateten Person:

  • Todesbescheinigung des Arztes
  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde/Eheurkunde
  • Personalausweis, falls nicht vorhanden
  • erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde

Sterbefall einer verwitweten Person:

  • Todesbescheinigung des Arztes
  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde/Eheurkunde mit Auflösung der Ehe oder Sterbeurkunde des verstorbenen Partners
  • Personalausweis, falls nicht vorhanden
  • erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde

Sterbefall einer geschiedenen Person:

  • Todesbescheinigung des Arztes
  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde/Eheurkunde mit Auflösung der Ehe oder ein rechtskräftiges Scheidungsurteil
  • Personalausweis, falls nicht vorhanden
  • erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde

Das Standesamt kann weitere Unterlagen verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist.

Urkunden

Wo gibt es die Urkunden?

Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Sterbefall) geführt, das heißt, sämtliche Urkunden erhalten Sie also bei dem Standesamt, das diesen Personenstandsfall beurkundet hat.
Welche Urkunden gibt es?
  • Geburtsurkunden
  • Eheurkunden
  • Sterbeurkunden
Wer kann Urkunden bekommen?
Die Personenstandsregister enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen. Die Erteilung von Personenstandsurkunden und Auskünften kann gemäß § 62 des Personenstandsgesetzes nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen.
Andere Personen – also auch Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und sonstige Verwandte – haben nur dann ein Recht, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Welche Kosten fallen an?
Die Gebühren werden nach Landesrecht erhoben. Sie betragen zur Zeit:
Urkunden wie z.B. Ehe-, Geburts-, Sterbeurkunden 10,00 €
Mehrsprachige Urkunden wie z.B. Ehe-, Geburts-, Sterbeurkunden
(zur Verwendung im Ausland)
10,00 €

Weitere Ausfertigungen, die gleichzeitig beantragt werden werden, kosten die Hälfte der Gebühr.
Gebührenfreiheit besteht, soweit dies gesetzlich geregelt ist, z.B. für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung oder zur Beantragung von Kindergeld.

Sie können die Urkunden zu unseren Öffnungszeiten persönlich beantragen und sofort mitnehmen
(Bitte bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit).

Sie können die Urkunden allerdings auch schriftlich oder telefonisch bestellen. Geben Sie bei der Urkundenanforderung das Ereignisdatum (Geburts-, Heirats- oder Sterbetag), den Ereignisort (Geburts-, Heirats- oder Sterbeort) sowie Ihre Anschrift an.

Die jeweils zu zahlenden Gebühren überweisen Sie unter Angabe des Kassenzeichens 010000017-1005 auf das Konto
IBAN: DE88 4145 0075 0050 0020 13 | BIC: WELADED1SOS | Sparkasse Soest

Die Urkunden werden nach Eingang der Gebühren umgehend an Ihre Anschrift gesandt.

Kindergeld
Elterngeld