Hallenbad in Körbecke am Möhnesee
Liebe Besucherinnen und Besucher,
seit der Eröffnung im April hat sich unser Hallenbad sehr gut in das Freizeitangebot am Möhnesee integriert. Nach dem erfolgreichen Abschluss des Testbetriebs, den die Schulklassen durchgeführt haben, bieten nun auch Schwimmvereine sowie -schulen verschiedene Kurse an.
Wir freuen uns sehr über die positive Resonanz!
Nachfolgend finden Sie alle relevanten Informationen sowie die Kontaktdaten für weitere Rückfragen.
Kinder ohne Begleitung?
Kinder unter 7 Jahren:
Es ist immer eine geeignete Begleitperson erforderlich.
Kinder über 7 Jahre:
Es ist eine Begleitperson erforderlich, außer es liegt mindestens das Bronzeabzeichen vor. Dieses ist bei der Badeaufsicht vorzuweisen.
An Feiertagen und in den Ferien können die Öffnungszeiten variieren!
Öffnungszeiten | |||
Montag | 19:30 | 21:30 | öffentliches Schwimmen (Möhnewelle) |
Dienstag | 06:00 | 07:30 | öffentliches Frühschwimmen |
Mittwoch | 19:30 | 21:30 | öffentliches Schwimmen (Möhnewelle) |
Donnerstag | 06:00 | 07:30 | öffentliches Frühschwimmen |
Freitag | ---- | ---- | Kein öffentliches Schwimmen |
Samstag | 08:00 | 13:00 | öffentliches Schwimmen |
Sonntag | 09:00 | 14:00 | öffentliches Schwimmen |
„Aquafitness und andere Kurse werden von den Schwimmschulen und -vereinen direkt angeboten. Bitte informieren Sie sich auf den unten genannten Seiten der Schwimmschulen und Vereine.“
Tagespreise
Jugendliche ab 16 Jahren und Erwachsene | 4,50 € |
10er Karte Erwachse (auch Gruppen) | 40,00 € |
Kinder 0 bis 4 Jahre | frei |
Kinder 5 bis 15 Jahre | 2,50 € |
10er Karte Kinder (auch Gruppen) | 20,00 € |
Alle Preise gelten incl. ges. MwSt. |
Ehrenamtskarteninhaber bezahlen nur 50% des Einzelpreises!
Kinder unter 7 Jahren benötigen die Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder sonstigen Erwachsenen, der für den Badbesuch die Aufsicht ausübt und ausüben kann.
Kinder ab 7 Jahren ist der Badbesuch ohne eine erwachsene Begleit-/Aufsichtsperson erlaubt, wenn das Kind im Besitzt des Bronze-Schwimmabzeichens (Mindestanforderung) ist. Der Nachweis ist auf Verlangen vorzuzeigen.
Mit Zutritt in das Hallenbad wird die im Bad ausgehängte Haus- und Badeordnung für das Hallenbad anerkannt.
Kinderspielstunden werden teilweise von dem Schwimmschulen und -vereinen angeboten. Bitte informieren Sie sich auf den unten genannten Seiten direkt.
Kinder ohne Begleitung?
Kinder unter 7 Jahren:
Es ist immer eine geeignete Begleitperson erforderlich.
Kinder über 7 Jahre:
Es ist eine Begleitperson erforderlich, außer es liegt mindestens das Bronzeabzeichen vor. Dieses ist bei der Badeaufsicht vorzuweisen.
„Aquafitness wird von den Schwimmschulen und -vereinen direkt angeboten. Bitte informieren Sie sich auf den unten genannten Seiten der Schwimmschulen und Vereine.“
Aufsicht während der hier angegebenen Öffnungszeiten ist durch ausgebildetes Fachpersonal gegeben.
Haus und Badeordnung des Hallenbades in Körbecke, Gemeinde Möhnesee
§ 1 Allgemeines
1.) Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit.
2.) Die Haus- und Badeordnung ist für alle verbindlich. Mit dem Betreten des Bades erkennt jeder Besucher diese sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen an.
3.) Die Einrichtungen des Bades sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung oder Beschädigung haftet der Badegast für den Schaden.
4.) Das Rauchen ist im gesamten Gebäude nicht erlaubt.
5.) Das Personal und weitere Beauftragte der Gemeinde üben gegenüber allen Besuchern das Hausrecht aus. Besucher, die gegen die Haus- u. Badeordnung verstoßen, können vom Besuch des Bades ausgeschlossen werden. Das Eintrittsgeld wird nicht erstattet.
6.) Fundgegenstände sind dem Personal zu übergeben.
§ 2 Öffnungszeiten und Zutritt
1.) Die Öffnungszeiten werden durch Aushang bekanntgemacht.
2.) Die Gemeinde kann die Benutzung des Bades einschränken, z.B. für Schul- oder Vereinsaktivitäten, Kursangebote oder Veranstaltungen.
3.) Der Zutritt ist nicht gestattet für Personen:
- Die unter Einfluss berauschender Mittel stehen
- Die Tiere mit sich führen
- die an einer meldepflichtigen Krankheit oder offenen Wunden oder Hautveränderungen, wie z.B. Schuppen oder Schorf, leiden, die sich ablösten (im Zweifelsfall kann die Vorlage einer ärztl. Bescheinigung gefordert werden.),
- Die das Bad zu gewerblichen oder sonstigen nicht badüblichen Zwecken nutzen wollen.
4.) Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen können, ist die Benutzung des Bades nur zusammen mit einer geeigneten Begleitperson gestattet.
5.) Für Kinder unter 7 Jahren ist eine geeignete Begleitperson erforderlich.
6.) Jeder Badegast muss das Eintrittsgeld entrichtet haben.
§ 3 Haftung
1.) Die Badbesucher benutzen die Anlage auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung der Gemeinde, das Bad, dessen Einrichtungen in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten.
2.) Für Personen-, Sach- u. Vermögensschäden haftet die Gemeinde als Betreiber nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
§ 4 Benutzung des Bades
1.) Der Badegast ist für seine Wertgegenstände selbst verantwortlich. Schränke, die nach Betriebsschluss noch verschlossen sind, werden geöffnet. Der Inhalt kann danach als Fundsache behandelt werden.
2.) Vor der Benutzung des Schwimmbeckens muss eine gründliche Körperreinigung vorgenommen werden.
3.) Barfussbereiche (Umkleide-, Sanitärräume, Nebenräume dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden.
4.) Der Aufenthalt im Nassbereich des Bades ist nur min Badekleidung gestattet.
5.) Das Springen vom Beckenrand ist untersagt. Die Wasseraufsicht kann Ausnahmen zulassen. Das Unterschwimmen des Springbereichs ist untersagt. Besondere Umsicht und Rücksichtnahme auf die anderen Badegäste werden als selbstverständlich angesehen.
6.) Seitliches Einspringen, das Hineinstoßen oder Werfen anderer Personen in das Becken ist untersagt.
Die Benutzung von Sport- u. Spielgeräten sowie Schwimmhilfen ist nur mit Zustimmung der Wasseraufsicht gestattet. Die Benutzung von Augenschutzbrillen (Schwimmbrillen) erfolgt auf eigene Gefahr.
7.) Der Verzehr von Speisen und Getränken ist in den Nassbereichen nicht erlaubt.
8.) Die Nutzung des Bades hat mit Vernunft, Rücksicht und Fairness gegenüber anderen Besuchern, aber auch der Allgemeinheit, zu erfolgen. Alles Erdenkliche zur Wahrung des störungsfreien Betriebes auch aus Hygiene- und Gesundheitsgründen ist zu beachten.
§ 5 Ausnahmen
Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Badebetrieb. Bei Sonderveranstaltungen sowie Schul- und Vereinsschwimmen können von dieser Ordnung auf Antrag Ausnahmen zugelassen werden.
Die Bürgermeisterin
Größe des Beckens: 25 x 9 m
Wassertemperatur: ca. 27°C
Wassertiefe:
Kein Hubboden (in der Länge 12,5m)
Tiefe 2,60m
Höhenverstellbarer Hubboden (in der Länge 12,5m)
Tiefe von 0,30 m, 0,60 m, 0,80 m, 1,30 m und 1,80 m
Adresse:
Berlingser Weg 17
59519 Körbecke
Tel.: 02924 496 9414 (während der Öffnungszeiten des Hallenbads)
Ansprechpartner:
Mo.-Fr. zu den Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung
Anouk Döring - Liegenschaften
Tel.: 02924 981-158
E-Mail: a.doering@moehnesee.de
Markus Nübel - Technischer Support
Tel.: 0172 442 7307
E-Mail.: m.nuebel@moehnesee.net
Schwimmschulen:
4stylesforyou:
»Linke zur Homepage 4stylesforyou
Tel.: 0159 0249 5086 und 0159 0246 5515
Brodallé:
Tel.: 0152 0314 7872 Kontaktaufnahme gerne per WhatsApp
Zero2hero:
»Link zur Homepage Swimming Zero to Hero
Tel.: 0176 2431 0872
Learn Techniques, Tips, and Training Strategies
Schwimmverein:
Möhnewelle:
»Link zur Homepage des Schwimmvereins Möhnewelle e.V.
Tel.: 02924 974 697