Hallenbad in Körbecke am Möhnesee

Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit der Eröffnung im April hat sich unser Hallenbad sehr gut in das Freizeitangebot am Möhnesee integriert. Nach dem erfolgreichen Abschluss des Testbetriebs, den die Schulklassen durchgeführt haben, bieten nun auch Schwimmvereine sowie -schulen verschiedene Kurse an.

Wir freuen uns sehr über die positive Resonanz!

Nachfolgend finden Sie alle relevanten Informationen sowie die Kontaktdaten für weitere Rückfragen.

 


Kinder ohne Begleitung?

Kinder unter 7 Jahren: 

Es ist immer eine geeignete Begleitperson erforderlich.

 

Kinder über 7 Jahre: 

Es ist eine Begleitperson erforderlich, außer es liegt mindestens das Bronzeabzeichen vor. Dieses ist bei der Badeaufsicht vorzuweisen.

 

Öffnungszeiten

 

Öffnungszeiten
Montag 19:30 21:30 öffentliches Schwimmen             (Möhnewelle)
Dienstag 06:00 07:30 öffentliches Frühschwimmen
17:45 18:45 öffentliches Schwimmen             (From Zero to Hero)
Mittwoch 19:30 21:30 öffentliches Schwimmen             (Möhnewelle)
Donnerstag 06:00 07:30 öffentliches Frühschwimmen
Freitag  ----  ---- Kein öffentliches Schwimmen 
Samstag 08:00 13:00 öffentliches Schwimmen
15:45 18:00 öffentliches Schwimmen             (From Zero to Hero)
Sonntag 09:00 14:00 öffentliches Schwimmen
Preise

Tagespreise 

Jugendliche ab 16 Jahren und Erwachsene 4,50 €
10er Karte Erwachse (auch Gruppen) 40,00 €
Kinder 0 bis 4 Jahre frei
Kinder 5 bis 15 Jahre 2,50 €
10er Karte Kinder (auch Gruppen) 20,00 €
Alle Preise gelten incl. ges. MwSt.

Ehrenamtskarteninhaber bezahlen nur 50% des Einzelpreises!

Kinder unter 7 Jahren benötigen die Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder sonstigen Erwachsenen, der für den Badbesuch die Aufsicht ausübt und ausüben kann.

Kinder ab 7 Jahren ist der Badbesuch ohne eine erwachsene Begleit-/Aufsichtsperson erlaubt, wenn das Kind im Besitzt des Bronze-Schwimmabzeichens (Mindestanforderung) ist. Der Nachweis ist auf Verlangen vorzuzeigen.

Mit Zutritt in das Hallenbad wird die im Bad ausgehängte Haus- und Badeordnung für das Hallenbad anerkannt.

Kinderspielstunde

Kinderspielstunden werden teilweise von dem Schwimmschulen und -vereinen angeboten. Bitte informieren Sie sich auf den unten genannten Seiten direkt.

Kinder ohne Begleitung?

Kinder unter 7 Jahren: 

Es ist immer eine geeignete Begleitperson erforderlich.

Kinder über 7 Jahre: 

Es ist eine Begleitperson erforderlich, außer es liegt mindestens das Bronzeabzeichen vor. Dieses ist bei der Badeaufsicht vorzuweisen.

Aquafitness

Aquafitness wird teilweise von dem Schwimmschulen und -vereinen angeboten. Bitte informieren Sie sich auf den unten genannten Seiten direkt.

Aufsicht während der Öffnungszeiten

Aufsicht während der hier angegebenen Öffnungszeiten ist durch ausgebildetes Fachpersonal gegeben.

Haus- und Badeordnung
Haus und Badeordnung des Hallenbades in Körbecke, Gemeinde Möhnesee
 § 1 Allgemeines

1.) Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit.

2.) Die Haus- und Badeordnung ist für alle verbindlich. Mit dem Betreten des Bades erkennt jeder Besucher diese sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen an.

3.) Die Einrichtungen des Bades sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung oder Beschädigung haftet der Badegast für den Schaden.

4.) Das Rauchen ist im gesamten Gebäude nicht erlaubt.

5.) Das Personal und weitere Beauftragte der Gemeinde üben gegenüber allen Besuchern das Hausrecht aus. Besucher, die gegen die Haus- u. Badeordnung verstoßen, können vom Besuch des Bades ausgeschlossen werden. Das Eintrittsgeld wird nicht erstattet.

6.) Fundgegenstände sind dem Personal zu übergeben.

§ 2 Öffnungszeiten und Zutritt

1.) Die Öffnungszeiten werden durch Aushang bekanntgemacht.

2.) Die Gemeinde kann die Benutzung des Bades einschränken, z.B. für Schul- oder Vereinsaktivitäten, Kursangebote oder Veranstaltungen.

3.) Der Zutritt ist nicht gestattet für Personen:

  1. Die unter Einfluss berauschender Mittel stehen
  2. Die Tiere mit sich führen
  3. die an einer meldepflichtigen Krankheit oder offenen Wunden oder Hautveränderungen, wie z.B. Schuppen oder Schorf, leiden, die sich ablösten (im Zweifelsfall kann die Vorlage einer ärztl. Bescheinigung gefordert werden.),
  4. Die das Bad zu gewerblichen oder sonstigen nicht badüblichen Zwecken nutzen wollen.

4.) Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen können, ist die Benutzung des Bades nur zusammen mit einer geeigneten Begleitperson gestattet.

5.) Für Kinder unter 7 Jahren ist eine geeignete Begleitperson erforderlich.

6.) Jeder Badegast muss das Eintrittsgeld entrichtet haben.

§ 3 Haftung

1.) Die Badbesucher benutzen die Anlage auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung der Gemeinde, das Bad, dessen Einrichtungen in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten.

2.) Für Personen-, Sach- u. Vermögensschäden haftet die Gemeinde als Betreiber nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

§ 4 Benutzung des Bades

1.) Der Badegast ist für seine Wertgegenstände selbst verantwortlich. Schränke, die nach Betriebsschluss noch verschlossen sind, werden geöffnet. Der Inhalt  kann danach als Fundsache behandelt werden.

2.) Vor der Benutzung des Schwimmbeckens muss eine gründliche Körperreinigung vorgenommen werden.

3.) Barfussbereiche (Umkleide-, Sanitärräume, Nebenräume dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden.

4.) Der Aufenthalt im Nassbereich des Bades ist nur min Badekleidung gestattet.

5.) Das Springen vom Beckenrand ist untersagt. Die Wasseraufsicht kann Ausnahmen zulassen. Das Unterschwimmen des Springbereichs ist untersagt. Besondere Umsicht und Rücksichtnahme auf die anderen Badegäste werden als selbstverständlich angesehen.

6.) Seitliches Einspringen, das Hineinstoßen oder Werfen anderer Personen in das Becken ist untersagt.

Die Benutzung von Sport- u. Spielgeräten sowie Schwimmhilfen ist nur mit Zustimmung der Wasseraufsicht gestattet. Die Benutzung von Augenschutzbrillen (Schwimmbrillen) erfolgt auf eigene Gefahr.

7.) Der Verzehr von Speisen und Getränken ist in den Nassbereichen nicht erlaubt.

8.) Die Nutzung des Bades hat mit Vernunft, Rücksicht und Fairness gegenüber anderen Besuchern, aber auch der Allgemeinheit, zu erfolgen. Alles Erdenkliche zur Wahrung des störungsfreien Betriebes auch aus Hygiene- und Gesundheitsgründen ist zu beachten.

§ 5 Ausnahmen

Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Badebetrieb. Bei Sonderveranstaltungen sowie Schul- und Vereinsschwimmen können von dieser Ordnung auf Antrag Ausnahmen zugelassen werden.

Die Bürgermeisterin
Allgemeine Infos

Größe des Beckens:     25 x 9 m

Wassertemperatur:     ca. 27°C

Wassertiefe:

Kein Hubboden (in der Länge 12,5m)

Tiefe 2,60m

Höhenverstellbarer Hubboden (in der Länge 12,5m)

Tiefe von 0,30 m, 0,60 m, 0,80 m, 1,30 m und  1,80 m

Kontaktdaten

Adresse:

Grüner Weg 22

59519 Körbecke

Tel.: 02924 4969414 (während der Öffnungszeiten des Hallenbads)

Ansprechpartner:

Mo.-Fr. zu den Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung

Anouk Döring - Liegenschaften

Tel.:         02924 981-158

E-Mail:   a.doering@moehnesee.de

Markus Nübel - Technischer Support

Tel.:         0172 4427307

E-Mail.:  m.nuebel@moehnesee.net

Schwimmschulen und Vereine

Schwimmschulen:

Schwimmverein:

Fotos