Bildung und Familie

Informationen zu:

Trennung + Scheidung, Untersuchungsberechtigungsschein, Beratung + Lernanfängererfassung, Bücherei, Volkshochschulen

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Trennung und Scheidung

Mütter und Väter haben im Rahmen der Jugendhilfe Anspruch auf Beratung in Fragen der Partnerschaft. Die Beratung soll helfen

  • ein partnerschaftliches Zusammenleben in der Familie aufzubauen
  • Konflikte und Krisen in der Familie zu bewältigen.
  • im Falle der Trennung/ Scheidung die Bedingungen für eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen förderliche Wahrnehmung der Elternverantwortung zu schaffen.

Im Falle der Trennung/ Scheidung sind Eltern bei der Entwicklung eines einvernehmlichen Konzeptes für die Wahrnehmung der elterlichen Sorge zu unterstützen. Die Kinder sind gemäß ihres Entwicklungsstandes einzubeziehen. Dieses Konzept kann als Grundlage für die richterliche Entscheidung über die elterliche Sorge dienen. Vermittlung ist dabei ein Verfahren, das Ihnen helfen kann, Lösungswege zu finden und Ihre eigenen Entscheidungen zu treffen. Die Vermittler/Innen sind neutral. Sie können den Eltern helfen, ihre Streitpunkte und die Interessen der Kinder deutlich zu machen. Diese bieten dann die Grundlage, um eigene Regelungen zu erarbeiten, mit denen beide Eltern gut leben können und die ihren Kindern die Scheidungssituation erleichtern. Am Schluss der Vermittlung kann eine schriftliche Vereinbarung stehen. Es ist nicht ungewöhnlich, dass Eltern nicht alle Streitpunkte und Konflikte selbst lösen können. Auch Teilregelungen können hilfreich sein. Sie sind erste Erfolge der Eltern im Scheidungsprozess. Das kann sie ermutigen, auf dem eingeschlagenen Weg weiterzugehen, um für ihre jeweilige Situation individuelle Regelungen für Sie und Ihre Kinder zu finden. Häufig sind Eltern durch die Trennungskrisen und den damit verbundenen belastenden Gefühlen – wie Wut, Ärger, … – nicht in der Lage, gemeinsame Gespräche zum Wohl ihrer Kinder zu führen. Hier können durch Gespräche, mit zunächst einzelnen Elternteilen, Entlastung und Teillösungen erreicht werden. Ziel ist auch hier, im Rahmen gemeinsamer Gespräche, die Klärung der anstehenden Fragen zur elterlichen Sorge und/oder zum Umgang. Vermittlung und Beratung zielen nicht auf Versöhnung der Expartner. Vermittlung ist keine Eheberatung und keine Versöhungsberatung. Sie als Eltern sollten vielmehr dabei unterstützt werden, Wege zu finden, Ihre Aufgaben als Vater und Mutter in der veränderten Situation eigenverantwortlich wahrzunehmen.

Untersuchungsberechtigungsschein

Jugendliche, die aufgrund des Jugendarbeitsschutzgesetzes untersucht werden müssen, erhalten vom Einwohnermeldeamt einen sog. Untersuchungsberechtigungsschein (UB-Schein).

Der UB-Schein kann telefonisch angefordert werden und muss nicht persönlich abgeholt werden.

  • Gabriele Thomas

    Einwohnermeldeamt
    E-Mail »
    Tel. +49 2924 981 212

  • Christina Razem

    Einwohnermeldeamt
    E-Mail »
    Tel. +49 2924 981 139

  • Anouk Döring

    Einwohnermeldeamt
    E-Mail »
    Tel. +49 2924 981 172

Beratung und Lernanfängererfassung

Das Schulverwaltungsamt der Gemeinde Möhnesee berät Eltern und Schüler z.B. in Bezug auf Einschulungsverfahren, Schulbezirksgrenzen der hiesigen gemeindlichen Grundschulen und Sekundarschule, Schülerbeförderungskosten, Anschaffung von Schulbüchern nach dem Lernmittelfreiheitsgesetz.

1. Einschulung schulpflichtiger Kinder

Kinder, die bis jeweils zum 30. September des jeweiligen Jahres das sechste Lebensjahr vollenden, werden in demselben Kalenderjahr schulpflichtig. Die Schulpflicht beginnt am 01. August des Jahres.

Die Daten der Lernanfänger werden in Zusammenarbeit mit der Einwohnermeldeabteilung ermittelt. Zum Ende des vorhergehenden Jahres, in der Regel im Oktober, erhalten die Erziehungsberechtigten ein Informationsschreiben. Dieses Schreiben enthält die für Ihren Wohnort z.Z. zuständige Grundschule.

Des weiteren werden die Erziehungsberechtigten über den Ablauf der Einschulung informiert. Zunächst werden alle erfassten Lernanfänger vom Gesundheitsamt des Kreises Soest zur schulärztlichen Untersuchung eingeladen. Gleichzeitig mit der schulärztlichen Untersuchung, die in der Regel in den Räumen der Schule stattfindet, wird die Anmeldung des Kindes in der jeweiligen Grundschule vorgenommen. Die Anmeldung wird oft mit dem persönlichen Kennenlernen des Kindes verbunden, so dass der Schulleiter unter Berücksichtigung der schulärztlichen Untersuchung eine erste Einschätzung hinsichtlich der Schulfähigkeit des Kindes vornehmen kann. Schulfähig sind Kinder, die die erforderlichen geistigen und körperlichen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Eine endgültige Beurteilung wird selbstverständlich erst in den ersten Schulwochen erfolgen.

Grundsätzlich werden alle Eltern in der oben beschriebenen Weise im voraus informiert. Allerdings können aus technischen Gründen nur die Lernanfänger berücksichtigt werden, die bis zum 30. September eines jeden Kalenderjahres im Gemeindegebiet wohnhaft sind. Falls Zuzüge in der zweiten Jahreshälfte erfolgen, ist es notwendig, dass sich die Erziehungsberechtigten entweder frühzeitig an die zuständige Schule oder das Schulverwaltungsamt wenden.

2. Anträge auf vorzeitige Einschulung

Kinder, die nach dem 30. September des entsprechenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag vorzeitig in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Die Entscheidung hierüber trifft der Schulleiter unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens und nach einem Beratungsgespräch mit den Erziehungsberechtigten, das mit dem persönlichen Kennenlernen des Kindes verbunden werden soll.

Anträge auf vorzeitige Einschulung sind bei der zuständigen Grundschule bis zum 31.01. des jeweiligen Jahres formlos schriftlich einzureichen. Die zuständige Grundschule kann bei Bedarf beim Schulverwaltungsamt der Gemeinde Möhnesee erfragt werden.

  • Kirsten Roi

    Zentrale Dienste / Schulamt
    E-Mail »
    Tel. +49 2924 981132

Bücherei

Haus des Gastes
Küerbicker Straße 1
59519 Möhnesee – Körbecke
Tel.: 02924/851190
E-Mail: Buecherei@Moehnesee.de

Unsere Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Freitag 10.00 – 12.00 Uhr
Samstag 09.30 – 12.30 Uhr

Neu:

Online Katalog der Gemeindebücherei »

(Hinweis: Das erstmalige Laden der Seite sowie die erste Suche können technisch bedingt ein wenig dauern.)

Weitere Informationen in der Benutzungs- und Gebührenordnung für die gemeindliche Bücherei »

Die Mitarbeiterinnen der gemeindlichen Bücherei, Frau Mühlenberg und Frau Holle, stehen für Fragen gern zur Verfügung.

 

Volkshochschulen

VHSDie Gemeinde Möhnesee ist mit den Gemeinden Bad Sassendorf, Lippetal und Welver sowie der Stadt Soest zur Volkshochschule Soest zusammengeschlossen. Alle Anmeldungen zu Kursen der VHS erfolgen grundsätzlich online über die Homepage der VHS Soest.

Zweigstelle der VHS in Möhnesee:
Frau Holzgreve, Tel. 02924-5719

Die Geschäftsstelle der VHS Soest, 59494 Soest, Nöttenstraße 29,
(gegenüber dem Amtsgericht), Tel. 02921-321030| Fax: 02921 3210399