Alle Informationen zur Kommunalwahl finden Sie hier:
Kommunalwahlen 2025
Aktuelle Informationen (Stand: 02.10.2025)
Informationen zur Stichwahl des Landrates des Kreises Soest am 28.09.2025
Aktuelle Informationen (Stand: 26 09 2025)
Öffnungszeiten des gemeindlichen Wahlamtes am Wahlwochenende zur Kommunalwahl / Stichwahl Landrat am 28.09.2025
Am Freitag, 26.09.2025 ist das Wahlamt letztmalig in der Zeit von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr (durchgängig) für die Entgegennahme von Anträgen auf Erteilung von Wahlscheinen geöffnet.
Am Samstag, 27.09.2025, ist das Wahlamt in der Zeit von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr ausschließlich für die Fälle geöffnet, in denen ein Wahlberechtigter glaubhaft versichert, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder er ihn verloren hat. Hier erfolgt dann eine Ersatzausstellung.
Wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung das Wahllokal nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, können Wahlscheine noch bis zum Wahltag (Sonntag, 28.09.2025) in der Zeit von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr beantragt werden. Wer für einen anderen einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt oder abholt, muss eine schriftliche Vollmacht des/der Wahlberechtigten vorlegen. Gleiches gilt für einen Wahlberechtigten, der nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, wenn
a) er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis (bis zum 29.08.2025) versäumt hat,
b) sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist oder der Einspruchsfrist entstanden ist,
c) sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist.
Späteste Rückgabe der Wahlbriefe:
Die Wahlbriefe müssen spätestens am Sonntag, 28.09.2025 um 16:00 Uhr, dem Wahlamt in der Gemeindeverwaltung, Hauptstraße 19, 59519 Möhnesee, zugegangen sein. Zu diesem Zeitpunkt erfolgt auch die Leerung des Außenbriefkastens an der Hauptstraße 19 in Körbecke.
Fehlende Wahlbenachrichtigung
Wahlberechtigte, die evtl. keine Wahlbenachrichtigung mehr haben, können trotzdem an der Stichwahl teilnehmen. Sie können am Sonntag auch ohne Wahlbenachrichtigung direkt ins Wahllokal gehen, dort den Personalausweis vorlegen und ihre Stimme abgeben. Voraussetzung ist, dass Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Für das Amt des Landrates gibt es am 28.09.2025 eine Stichwahl. Die beiden Bewerber, die noch zur Wahl stehen sind Heinrich Frieling von der CDU und Dr. Bastian Weber, SPD.
Eine Teilnahme an der Stichwahl am 28.09.25 ist unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses auch dann möglich, wenn die Wahlbenachrichtigung nicht mehr vorliegt. Auch wer am Tag der Stichwahl verhindert ist, kann vorab per Briefwahl oder direkt im Rathaus wählen.
Briefwahlunterlagen / Wahlscheine werden zugesandt
- Falls Sie für die Wahl am 14.09.2025 bereits Briefwahl beantragt haben, brauchen Sie dies für die Stichwahl nicht nochmals zu tun. Die Briefwahlunterlagen für die Stichwahl erhalten Sie in den nächsten Tagen, voraussichtlich Anfang kommender Woche per Post. Die Unterlagen sollen in diesem Fall nicht erneut über den QR-Code oder im Internet beantragt werden, da dies zu zahlreichen Fehlermeldungen führt.
- Wer bisher keinen Wahlschein / Briefwahl beantragt hat kann dies zur Stichwahl wie folgt erledigen:1. https://oliwa.kommunale.it/IWS/startini.do?mb=5974032
2. Per E-Mail unter wahlen@moehnesee.de
3. Schriftlich, oder durch persönliche Vorsprache im Rathaus, EG, Zimmer 3, Meldeamt zu den allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses.
Aufgrund des kurzen Zeitraumes und der Postlaufzeiten empfiehlt es sich in diesem Fall die Unterlagen persönlich im Rathaus abzuholen oder auszufüllen. Dies ist voraussichtlich ab Freitag, 19.09.25 möglich, da dann die Stimmzettel zur Verfügung stehen.
Keine Wahlbenachrichtigung mehr ?
Wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht mehr haben können Sie trotzdem mit Vorlage eines Ausweisdokuments an der Stichwahl im Wahlraum teilnehmen. Hier die Übersicht der Wahlräume der einzelnen Wahl- bzw. Stimmbezirke, die unverändert zur Wahl vom 14.09.2025 sind:
Wahllokalverzeichnis
Wahlbezirke
Voraussetzung ist Ihre Eintragung im Wählerverzeichnis welches unverändert zum 14.09.25 gilt.
Ansprechpartner im Rathaus:
Thomas Jäger, 02924 981223 oder Christoph Koch, 02924 981175
Kommunalwahlen NRW, Sonntag, 14. September 2025
Wahlergebnisse
Bisherige und aktuelle Ergebnisse der Wahlen in Möhnesee
Allgemeine Informationen zur Kommunalwahl
In direkter Wahl werden gewählt:
- Bürgermeister/in der Gemeinde Möhnesee
- Mitglieder des Rates der Gemeinde Möhnesee
- Landrat für den Kreis Soest
- Mitglieder des Kreistags
Wenn bei der Landratswahl am 14. September kein Kandidat über die Hälfte der Stimme erhalten hat, kommt es zu einer Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben. Diese findet am 28. September statt. Bei der Stichwahl ist der Bewerber gewählt, welcher von den gültigen Stimmen die höchste Stimmenzahl erhält. Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet das vom Wahlleiter zu ziehende Los.
Stimmzettel
Für jede Wahl gibt es einen eigenen Stimmzettel in jeweils unterschiedlichen Farben.
- Bürgermeister/in: blau
- Gemeinderat: grün
- Landrat: weiß
- Kreistag: rot
Auf den Stimmzetteln ist die rechte obere Ecke abgeschnitten. Außerdem enthalten alle Stimmzettel, außer dem für die Gemeinderatswahl im unteren Bereich eine Lochung.
- Gemeinderat: kein Loch
- Bürgermeister/in: 1 Loch
- Kreistag: 3 Löcher
- Landrat: 4 Löcher
Wichtiger Hinweis: Die Lochung und die abgeschnittene rechte obere Ecke dienen ausschließlich der Erkennbarkeit der unterschiedlichen Stimmzettel für blinde und sehbehinderte Menschen! Diese gestalterischen Merkmale sind fester Bestandteil der barrierefreien Wahlorganisation.
Wahlgebiet
Das Wahlgebiet der Gemeinde Möhnesee ist in 15 Wahlbezirke mit insgesamt 22 Stimmbezirken unterteilt, siehe nachfolgende Aufstellung.
Bekanntmachung-Wahlbezirke-Kommunalwahl-2025.pdf
Wahlvorschläge
Übersicht über die zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters sowie die Wahl der Vertretung der Gemeinde Möhnesee (Gemeinderat):
Bekanntmachung-Wahlvorschlaege.pdf
Übersicht über die zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Landrats sowie die Wahl der Vertretung des Kreises Soest (Kreistag): 20250716__Amtsblatt_Kreis_Soest_16-2025_KOMPLETT.pdf
Öffentliche Bekanntmachungen
Unterrichtung, der von der Meldepflicht befreiten Unionsbürger über ihr Wahlrecht:
20250716__Amtsblatt_Kreis_Soest_16-2025_Punkt5.pdf
Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen:
Bekanntmachung-Einsicht-Waehlerverzeichnis.pdf
Ansprechpartner
Allgemeine Mail-Adresse:
persönliche Ansprechpartner:
Herr Thomas Jäger: t.jaeger@moehnesee.de
02924 981223
Herr Christoph Koch: c.koch@moehnesee.de
02924 981175
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt für die Kommunalwahlen ist, wer am Wahltag:
- Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Unionsbürger ist (d.h. die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzt)
- das 16. Lebensjahr vollendet hat
- seit dem 16. Tag vor der Wahl in Möhnesee eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets hat
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist
Briefwahl
Die Online-Beantragung ist bis einschließlich 10. September 2025 möglich gewesen. Es ist weiterhin möglich, schriftlich oder per E-Mail (bitte berücksichtigen Sie die Dauer des Postversandes) und auch persönlich, s.u. die Briefwahlunterlagen zu beantragen.
Briefwahl vor Ort – Direktwahl im Rathaus
Vom 08. August bis 12. September 2025 können Sie den Briefwahlantrag auch persönlich im Rathaus stellen. Hierfür ist keine Terminvereinbarung notwendig, es kann aber zu Wartezeiten kommen. Bitte bringen Sie ein Ausweisdokument mit.
Bis wann kann ein Briefwahlantrag gestellt werden?
Ihr Antrag auf Briefwahl muss uns bis Freitag, 12. September 2025, 15 Uhr, vorliegen. Berücksichtigen Sie bitte, dass der Versand per Post mehrere Tage dauern kann.
Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Die Briefwahlunterlagen (roter Wahlbrief) müssen bis spätestens am Sonntag, 14.09.2025 um 16:00 Uhr dem Wahlamt, Hauptstraße 19, 59519 Möhnesee, zugegangen sein.
