Ummeldung Wohnsitz
Ihre Ansprechpartnerinnen: Eine Auskunftssperre kann auf Antrag ins Melderegister eingetragen werden, wenn Tatsachen glaubhaft gemacht werden, dass durch Melderegisterauskünfte Gefahren für Leib, Leben oder ähnliche schutzwürdige Güter entstehen könnten (Rechtsgrundlage § 51 Bundesmeldegesetz). Nachweise zur Glaubhaftmachung der Angaben Fragen Sie unsere Mitarbeiterinnen! Beglaubigung Hier geht es zu den Online-Meldungen: Sie haben etwas gefunden? Wenn Sie etwas finden, können Sie die Fundsache im Fundbüro abgeben oder nach Meldung des Fundes unter Umständen bei Ihnen zu Hause aufbewahren. Falls die Fundsache nicht innerhalb von sechs Monaten abgeholt wird, haben Sie auf Wunsch ein Recht auf Eigentumserwerb. Fundstücke können direkt im Fundbüro oder bei der Polizei abgeliefert werden. Sie haben etwas verloren? Sie haben etwas verloren, bzw. Ihnen wurde etwas gestohlen? Vielleicht hat es ja ein ehrlicher Mensch gefunden und die Sache taucht wieder auf. Mit etwas Glück können unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihnen weiterhelfen - und Sie Ihr Eigentum im Fundbüro bald wieder in Empfang nehmen. Folgendes sollten sie noch wissen: Bitte beantragen Sie den Führerschein erst, wenn Sie alle unten angegebenen Unterlagen für den Führerschein komplett vorlegen können. Das Führungszeugnis wird für unterschiedliche Verwendungszwecke ausgestellt: Online-Beantragung des Führungszeugnis unmittelbar beim Bundesamt für Justiz (BfJ)» Ausweis oder Reisepass ist mitzubringen Gebühr: 9,00 € für Renten- und Kindergeldzwecke sowie das Arbeitsamt gebührenfrei Jugendliche, die aufgrund des Jugendarbeitsschutzgesetzes untersucht werden müssen, erhalten vom Einwohnermeldeamt einen sog. Untersuchungsberechtigungsschein (UB-Schein). Der UB-Schein muss persönlich oder einer Vertretungsperson beantragt und gegen Unterschrift abgeholt werden. Der Jugendliche darf am Tag des Beginns der Beschäftigung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Untersuchungen auf Veranlassung der staatlichen Ämter für Arbeitsschutz bzw. Bergämter Anmeldung Wenn Sie in Möhnesee eine neue Wohnung bezogen haben, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug beim Einwohnermeldeamt anmelden. Zur Anmeldung bringen Sie bitte alle in Ihrem Besitz befindlichen Personalausweise und/oder Reisepässe mit. Zur Anmeldung ist bei deutschen Staatsangehörigen die persönliche Vorsprache von zumindest einem der umziehenden Familienmitglieder erforderlich. Bei der Anmeldung müssen die Ausweisdokumente wie z. B. die Personalausweise aller anzumeldenden Familienmitglieder sowie die Wohnungsgeberbestätigung vorgelegt werden. Bei persönlicher Vorsprache brauchen Sie keinen Meldeschein auszufüllen. Die notwendigen Angaben werden direkt bei der Anmeldung erhoben. Bei Bevollmächtigung einer dritten Person muss der Meldeschein ausgefüllt vorgelegt werden (Ausweisdokument, Vollmacht, Wohnungsgeberbestätigung und Meldeschein). Bitte denken Sie auch an die An- und Abmeldung ihres Hundes. Ummeldung Wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen, brauchen Sie sich bei Ihrer bisherigen Meldebehörde nicht abzumelden. Bitte nehmen Sie aber unverzüglich die Anmeldung bei der neuen Meldebehörde vor, diese veranlasst dann die Abmeldung der früheren Wohnung. Abmeldung Die Abmeldepflicht besteht, wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung in Deutschland beziehen. Dies trifft zu, wenn Sie ins Ausland verziehen oder eine von mehreren Wohnungen (z. B. Zweitwohnung) in Deutschland aufgeben ohne eine neue Wohnung zu beziehen. Die Abmeldung der Zweitwohnung erfolgt bei der Gemeinde, bei der Sie Ihren Hauptwohnsitz angemeldet haben. Weitere Formulare: Wohnungsgeberbescheinigung» Wenn Sie Ihren Wohnsitz innerhalb des Kreises Soest verlegen, sind Sie verpflichtet, die neue Anschrift in Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I oder Ihrem Fahrzeugschein eintragen zu lassen. Die Änderung erfolgt durch anbringen eines Anschriftenaufklebers auf dem bestehenden Dokument. Wenn Sie Ihren Namen geändert haben, sind Sie verpflichtet, die Namensänderung in Ihren Fahrzeugpapieren ändern zu lassen.
Öffnungszeiten:
Montag – Donnerstag
08.00 – 13.00 Uhr
Dienstag
14:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag
14.00 – 17.30 Uhr
Freitag
08.00 – 12.30 Uhr
oder nach Vereinbarung
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