Führungszeugnis

Ihre Ansprechpartner:

Ihre Ansprechpartnerinnen:

    • Einwohnermeldeamt:
      Anouk Döring
      Tel.: +49 2924 981 172
      Mail: a.doering@moehnesee.de


    • Einwohnermeldeamt | Ordnungsamt:
      Gabriele Thomas
      Tel.: +49 2924 981 212
      Mail: g.thomas@moehnesee.de


    • Einwohnermeldeamt | Fundbüro | Personenstandswesen
      Christina Razem
      Tel.: +49 2924 981 139
      Mail: c.razem@moehnesee.de
Öffnungszeiten des Einwohnermeldeamtes / Bürgerbüro
  • Adresse: Bürgerbüro Gemeinde Möhnesee | Hauptstraße 19 | 59519 Möhnesee
Öffnungszeiten:
Montag – Donnerstag 08.00 – 13.00 Uhr
Dienstag 14:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag 14.00 – 17.30 Uhr
Freitag 08.00 – 12.30 Uhr
oder nach Vereinbarung
Auskunfts- + Übermittlungssperren

Eine Auskunftssperre kann auf Antrag ins Melderegister eingetragen werden, wenn Tatsachen glaubhaft gemacht werden, dass durch Melderegisterauskünfte Gefahren für Leib, Leben oder ähnliche schutzwürdige Güter entstehen könnten (Rechtsgrundlage § 51 Bundesmeldegesetz).

  • Formloser Antrag mit detaillierter Sachverhaltsschilderung
  • Benennung der Personen, von denen Gefahren befürchtet werden.
  • Benennung der Personen, die geschützt werden müssen.

Nachweise zur Glaubhaftmachung der Angaben Fragen Sie unsere Mitarbeiterinnen!

Auskunft Gewerbezentralregister
Beglaubigung

Beglaubigung

  • Beglaubigungen von Fotokopien:
    - Originale sind mitzubringen
    - Kopien werden vor Ort gefertigt
    - Gebühr: 3,00 € pro Beglaubigung, in Rentensachen kostenfrei

  • Unterschriftsbeglaubigungen:
    - Gebühr: 2,00 €
    - persönliches Erscheinen erforderlich
    - Ausweis ist mitzubringen
Fischereischein
  • Neuausstellung: alten Fischereischein oder Prüfungsurkunde und Passfoto mitbringen
  • Verlängerung möglich
  • Jugendfischereischein: 4,00 €
  • Jahresfischereischein: 16,00 €
  • 5-Jahresfischereischein: 48,00 €
Fundbüro
  • Abgabe von Fundsachen
  • Meldung von „vermissten“ Sachen, auch telefonisch möglich

Hier geht es zu den Online-Meldungen:

Sie haben etwas gefunden? Wenn Sie etwas finden, können Sie die Fundsache im Fundbüro abgeben oder nach Meldung des Fundes unter Umständen bei Ihnen zu Hause aufbewahren. Falls die Fundsache nicht innerhalb von sechs Monaten abgeholt wird, haben Sie auf Wunsch ein Recht auf Eigentumserwerb. Fundstücke können direkt im Fundbüro oder bei der Polizei abgeliefert werden.

 Fundanzeige »


Sie haben etwas verloren? Sie haben etwas verloren, bzw. Ihnen wurde etwas gestohlen? Vielleicht hat es ja ein ehrlicher Mensch gefunden und die Sache taucht wieder auf. Mit etwas Glück können unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihnen weiterhelfen - und Sie Ihr Eigentum im Fundbüro bald wieder in Empfang nehmen.

 Verlustanzeige »

Folgendes sollten sie noch wissen:

  • Meldung auch telefonisch möglich
  • Aufnahme in die entsprechenden Listen
  • Ordnungsgemäße Aufbewahrung der Fundstücke
Führerscheinanträge

Bitte beantragen Sie den Führerschein erst, wenn Sie alle unten angegebenen Unterlagen für den Führerschein komplett vorlegen können.

  • Für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L T:
  • Personalausweis oder Pass
  • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe (mind. 9 Unterrichtsstunden, Anforderungen gem. § 19 FeV)
  • Sehtest
  • Lichtbild
  • Für Klassen C1, C, D1, D, C1E, CE, D1E, DE:
  • Personalausweis oder Pass
  • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe (mind. 9 Unterrichtsstunden etc)
  • Augenärztliches Gutachten/Zeugnis
  • Lichtbild
  • Ärztliche Bescheinigung über den allgemeinen Gesundheitszustand
  • Bei Klassen D1, D, D1E, De zusätzlich Gutachten nach Anlage 5 Ziffer 2 Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
  • Gebühren:
  • Auskunft über Gebühren erfolgt telefonisch unter der Durchwahl -139.
Führungszeugnis

Das Führungszeugnis wird für unterschiedliche Verwendungszwecke ausgestellt:

  • Private Gründe (z. B. Einstellung bei privaten Arbeitgebern) = Belegart N
  • Für Behörden (z. B. Einstellung öffentl. Dienst, Gewerbeanmeldung etc.) = Belegart O
  • Für bestimmte Berufsgruppen (Arbeit mit Minderjährigen) ist ggf. ein erweitertes Führungszeugnis notwendig. Hier ist eine schriftliche Aufforderung der anfordernden Stelle nach § 30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vorzulegen.
  • Führungszeugnisse für Minderjährige nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten möglich
    • Gebühr: 13,00 €
    • Bei Gebührenbefreiung (z. B. Ehrenamt): Beleg erforderlich

Online-Beantragung des Führungszeugnis unmittelbar beim Bundesamt für Justiz (BfJ)»

Meldebescheinigung
  • Einfache/Erweiterte Meldebescheinigung
  • Aufenthaltsbescheinigung
  • Lebensbescheinigung

Ausweis oder Reisepass ist mitzubringen Gebühr: 9,00 € für Renten- und Kindergeldzwecke sowie das Arbeitsamt gebührenfrei

Melderegisterauskunft
  • Anfrage persönlich (Ausweis ist mitzubringen) oder schriftlich möglich
  • Gebühr: 11,00 € für eine einfache Melderegisterauskunft
  • Gebühr: 15,00 € für eine erweiterte Melderegisterauskunft (berechtigtes Interesse ist nachzuweisen, z. B. Vorlage eines Vollstreckungstitels o. ä.)
Personalausweis + Reisedokumente
  • vorläufiger Personalausweis
  • Gebühr: 10,00 €
  • maximal 3 Monate gültig
  • biometrisches Passfoto erforderlich (nicht älter als ½ Jahr)
  • Personalausweis
  • bei unter 16-jährigen: Unterschrift beider Erziehungsberechtigten erforderlich (ggf. per Vollmacht)
  • Gebühr unter 24-jährige: 22,80 € (Gültigkeit: 6 Jahre)
  • Gebühr über 24-jährige: 37,00 € (Gültigkeit 10 Jahre)
  • biometrisches Passfoto erforderlich (nicht älter als ½ Jahr)
  • ca. 14 Tage
  • Abholung des Personalausweises bei unter 16-jährigen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten möglich
  • Kinderreisepass
  • bis 12. Lebensjahr
  • biometrisches Passfoto erforderlich (nicht älter als ½ Jahr)
  • Unterschrift beider Erziehungsberechtigten erforderlich (ggf. per Vollmacht)
  • Kind muss mitkommen
  • Gebühr: 13,00 € Neuaustellung, 6,00 € Verlängerung (nur bei Ausweisen, die noch nicht abgelaufen sind)
  • Gültigkeit: 6 Jahre bzw. bis Erreichen des 12. Lebensjahres
  • Kinderreisepass wird vor Ort ausgestellt
  • zu beachten: keine Einreise in bestimmte Länder, z. B. USA, dort richtiger Reisepass erforderlich
  • vorläufiger Reisepass
  • bei unter 18-jährigen: Unterschrift beider Erziehungsberechtigten erforderlich (ggf. per Vollmacht)
  • Gebühr: 26,00 €
  • biometrisches Passfoto erforderlich (nicht älter als ½ Jahr)
  • Gültigkeit: maximal 1 Jahr
  • zu beachten: keine Einreise in bestimmte Länder, z. B. USA, dort richtiger Reisepass erforderlich
  • Reisepass
  • bei unter 18-jährigen: Unterschrift beider Erziehungsberechtigten erforderlich (ggf. per Vollmacht)
  • bei unter 16-jährigen ist eine Abholung des Reisepasses nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten möglich
  • Gebühr unter 24-jährige: 37,50 € (Gültigkeit: 6 Jahre), Gebühr über 24-jährige: 70,00 € (Gültigkeit 10 Jahre)
  • biometrisches Passfoto erforderlich
  • Möglichkeit eines Express-Reisepasses: Lieferbar innerhalb 72 Stunden (ausgenommen Wochenenden) Gebühr: 69,50 € für unter 24-jährige bzw. 102,00 € für über 24-jährige
Untersuchungsberechtigungsschein

Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahr ein Beschäftigungsverhältnis beginnen und deshalb untersucht werden müssen, erhalten einen Untersuchungsberechtigungsschein.
Die Arztwahl ist Ihnen freigestellt.

Der Untersuchungsberechtigungsschein kann mit der eID-Funktion des Personalausweises unter folgendem Link beantragt werden:

Untersuchungsberechtigungsschein>>

Der Untersuchungsberechtigungsschein kann für folgende Untersuchungen genutzt werden:

  • Erstuntersuchung, d.h. eine Untersuchung vor Arbeitsaufnahme
  • Nachuntersuchungen, d.h. eine Untersuchung vor Ablauf des 1. Beschäftigungsjahres
  • Außerordentliche Nachuntersuchungen
Wohnsitz An-, Um- + Abmeldung

Anmeldung Wenn Sie in Möhnesee eine neue Wohnung bezogen haben, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug beim Einwohnermeldeamt anmelden. Zur Anmeldung bringen Sie bitte alle in Ihrem Besitz befindlichen Personalausweise und/oder Reisepässe mit. Zur Anmeldung ist bei deutschen Staatsangehörigen die persönliche Vorsprache von zumindest einem der umziehenden Familienmitglieder erforderlich. Bei der Anmeldung müssen die Ausweisdokumente wie z. B. die Personalausweise aller anzumeldenden Familienmitglieder sowie die Wohnungsgeberbestätigung vorgelegt werden. Bei persönlicher Vorsprache brauchen Sie keinen Meldeschein auszufüllen. Die notwendigen Angaben werden direkt bei der Anmeldung erhoben. Bei Bevollmächtigung einer dritten Person muss der Meldeschein ausgefüllt vorgelegt werden (Ausweisdokument, Vollmacht, Wohnungsgeberbestätigung und Meldeschein). Bitte denken Sie auch an die An- und Abmeldung ihres Hundes.

Ummeldung Wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen, brauchen Sie sich bei Ihrer bisherigen Meldebehörde nicht abzumelden. Bitte nehmen Sie aber unverzüglich die Anmeldung bei der neuen Meldebehörde vor, diese veranlasst dann die Abmeldung der früheren Wohnung.   Abmeldung Die Abmeldepflicht besteht, wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung in Deutschland beziehen. Dies trifft zu, wenn Sie ins Ausland verziehen oder eine von mehreren Wohnungen (z. B. Zweitwohnung) in Deutschland aufgeben ohne eine neue Wohnung zu beziehen. Die Abmeldung der Zweitwohnung erfolgt bei der Gemeinde, bei der Sie Ihren Hauptwohnsitz angemeldet haben.

  • Ausweisdokumente und ggf. Familienstammbuch mitbringen
  • Wohnungsgeberbestätigung bzw. Eigentumsnachweis
  • ggf. Vollmacht
    xx
  • Abmeldung»

Weitere Formulare: Wohnungsgeberbescheinigung»

                                       Antragübermittlungssperre»
Kfz-Schein-Änderungen

Wenn Sie Ihren Wohnsitz innerhalb des Kreises Soest verlegen, sind Sie verpflichtet, die neue Anschrift in Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I oder Ihrem Fahrzeugschein eintragen zu lassen. Die Änderung erfolgt durch anbringen eines Anschriftenaufklebers auf dem bestehenden Dokument. Wenn Sie Ihren Namen geändert haben, sind Sie verpflichtet, die Namensänderung in Ihren Fahrzeugpapieren ändern zu lassen.

  • Gebühr 11,10 €