Beherbergungsabgabe

Beherbergungsabgabe, Allgemeine Information zur

Der Rat der Gemeinde Möhnesee hat in seiner Sitzung am 26.10.2023 beschlossen, ab dem 01.01.2024 eine Beherbergungsabgabe als örtliche Aufwandsteuer auf entgeltliche Übernachtungen zu erheben. Gleichzeitig entfällt der bisher erhobene Fremdenverkehrsbeitrag.

Einfach erklärt: Die Beherbergungsabgabe trägt der Übernachtungsgast, nicht der Gastgeber. Der Gastgeber berechnet lediglich den Steuerbetrag, ausgehend vom Bruttoübernachtungspreis mit 2,5 %, den er vom Gast einzieht. Der Gastgeber meldet diesen vierteljährlich mittels Vordruck bei der Gemeinde an und führt den eingezogenen Betrag an die Gemeinde ab.

Anmeldung

Zur Registrierung der Beherbergungsbetriebe sind sämtliche Gastgeber, welche eine Beherbergung gegen Entgelt im Gemeindegebiet anbieten, verpflichtet, den Beherbergungsbetrieb anzumelden. (Dies gilt auch für bereits bestehende Betriebe, welche bisher zum Fremdenverkehrsbeitrag veranlagt wurden.)

Bitte benutzen Sie dazu den amtlichen Vordruck:

Vordruck zu: Anmeldung einer Übernachtungsmöglichkeit - Beherbergungsabgabe

Steueranmeldung und abzuführende Steuerbeträge

Die Beherbergungsabgabe ist durch den Betreiber des Beherbergungsbetriebes einzuziehen und an die Gemeinde Möhnesee abzuführen. Jeweils bis zum 20. Tag nach Ablauf eines Quartals muss die Abgabe für das zurückliegende Quartal berechnet und erklärt werden (Steueranmeldung). Die Abgabe beträgt 2,5 % des Beherbergungsentgeltes einschließlich Mehrwertsteuer. Der so berechnete Betrag ist bis zum 25. Tag nach Ablauf des Quartals an die Gemeinde Möhnesee zu entrichten. Bitte benutzen Sie dazu den amtlichen Vordruck.

Vordruck zu: Steueranmeldung Beherbergungsabgabe

 

  • Beispiel:

Im Zeitraum Januar bis März 2024 wurden für Übernachtungen Beherbergungsentgelte von insgesamt 10.000 € erwirtschaftet. Die Beherbergungsabgabe für das I. Quartal 2024 beträgt damit:

10.000 € x 2,5% = 250 €.

Die Steueranmeldung muss bis spätestens 20.04.2024 abgegeben, der Betrag von 250 € bis spätestens 25.04.2024 entrichtet werden.

Was ist der Bruttoübernachtungspreis?

Der Bruttoübernachtungspreis beinhaltet die MwSt., nahestehende Nebenkosten, die üblicherweise nur zusammen mit der Hauptleistung ausgeführt werden, wie z.B. Endreinigung, Wäschepaket, Entgelte für Zustell- oder Babybetten, Aufschlag f. Haustiere o.Ä.

Welche zusätzlichen Belege müssen zur Steueranmeldung eingereicht werden?

Der Steueranmeldung sind zunächst keine Unterlagen/Belege beizufügen. Der Beherbergungsbetrieb ist allerdings verpflichtet, Belege über Beherbergungen für einen Zeitraum von fünf Jahren aufzubewahren und der Gemeinde Möhnesee auf Anforderung vorzulegen.

Häufig gestellte Fragen

In der FAQ-Liste sind bereits viele Fragen zur neuen Beherbergungsabgabe erfasst und beantwortet. Sollte Ihr Anliegen bisher noch nicht aufgeführt sein, rufen Sie gerne an oder senden Sie eine E-Mail mit Ihrer spezifischen Fragestellung.

FAQ Liste Beherbergungsabgabe

Weitere Informationen können Sie der Satzung über die Erhebung der Beherbergungsabgabe in der Gemeinde Möhnesee entnehmen. Diese ist unter der Internetadresse www.moehnesee.de (Rathaus / Verwaltung / Satzungen & Verordnungen /Beherbergung) abrufbar.