Herzlich willkommen
auf der Seite der Gleichstellungsbeauftragten der Gemeinde Möhnesee
Die Gleichstellungsstelle hat das Ziel, den Verfassungsauftrag der Gleichstellung von Frau und Mann umzusetzen. Der Aufgabenkatalog erstreckt sich von der Überprüfung des Verwaltungshandelns mit Blick auf Gleichbehandlung von Frauen und Männern innerhalb der Gemeindeverwaltung bis hin zur Durchführung bzw. Anregung von Maßnahmen außerhalb der Gemeindeverwaltung, die geeignet erscheinen, bestehenden Gleichbehandlungsdefiziten und Diskriminierungen entgegenzuwirken.
Leitgedanke der Gleichstellungsarbeit ist immer die spezifische Betroffenheit von Frauen sowie die Frage nach einer frauenspezifischen Benachteiligung, die ggf. einen Handlungsbedarf begründet.
Die Gleichstellungsbeauftragte berät in enger Zusammenarbeit mit Verwaltungsstellen und vermittelt Kontakte zu anderen spezialisierten Beratungsstellen und Ämtern.
Sprechstunden während der allgemeinen Öffnungszeiten:
Selbstverständlich können Sie auch außerhalb der Öffnungszeiten einen Gesprächstermin vereinbaren.
Montag – Donnerstag | 8.00 – 13.00 Uhr |
Donnerstag | 14.00 – 17.30 Uhr |
Freitag | 8.00 – 12.30 Uhr |
Die Gleichstellungsbeauftragten im Kreis Soest bieten:
Rechtsgrundlagen:
Hier geht es zum Landesgleichstellungsgesetz – LGG >>>
Links:
Broschüre Trennung & Scheidung – Rechtsleitfaden >>>