Katzenhaltung – Kastrations- und Kennzeichnungspflichten innerhalb der Gemeinde Möhnesee
Liebe Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Möhnesee
Seit Juni 2012 gilt auf dem Gebiet der Gemeinde Möhnesee eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Hauskatzen, die Zugang ins Freie haben. Katzenhalter*innen, aber auch Personen, die freilaufende Katzen regelmäßig füttern, müssen die Tiere kastrieren und durch eine Tätowierung oder mit einem Mikrochip kennzeichnen lassen, wenn sie älter als 5 Monate sind. (§12 Abs.4 Ordnungsbehördliche Verordnung der Gemeinde Möhnesee)
Durch die Kastration soll eine unkontrollierte Vermehrung verhindert werden. Die Kennzeichnung und Registrierung gewährleistet, dass Halter*innen benachrichtigt werden können, wenn die Tiere im Tierheim abgegeben oder verirrt aufgefunden werden.
Kastrationen und Kennzeichnungen können in Kleintierpraxen oder Kliniken erfolgen. Es handelt sich um einen relativ einfachen Eingriff, über dessen Risiken, Kosten und mögliche Folgen die jeweilige Praxis Sie ausführlich berät. Eine anschließende Registrierung in einem der bekannten Haustierzentralregister (z. B. Tierregister von TASSO e.V) ist kostenlos und kann auch online erfolgen.
Bei Bekanntwerden von Verstößen gegen diese Verordnung handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit,
die mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro geahndet werden kann.
Bei Fragen hilft Ihnen unser Ordnungsamt gerne weiter.