Informationen zur Briefwahl bei der Bundestagswahl am 23.02.2025

Informationen zur Briefwahl bei der Bundestagswahl am 23.02.2025

Folgende Möglichkeiten können Sie zur Beantragung eines Wahlscheins (Briefwahlunterlagen) nutzen:

  • Scannen des QR-Codes auf der voraussichtlich ab 25.01.2025 zugestellten Wahlbenachrichtigung
  • Aufruf des folgenden Links ab 25.01.2025: Online Beantragung eines Wahlscheins ab 25.01.25
  • Aufgrund der Fristen im Bundeswahlgesetz und der Bundeswahlordnung können Wahlscheine und die Briefwahlunterlagen voraussichtlich ab 07.02.2025 von dem Rathaus per Post an die Antragsteller versandt werden.
  • Ab 10.02.2025 auch möglich:
    Persönliche Beantragung bei der Gemeindeverwaltung mit Wahlbenachrichtigung oder Personalausweis während der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses. Wenn Sie Ihre Briefwahlunterlagen persönlich beantragen, haben Sie die Möglichkeit die Unterlagen direkt vor Ort auszufüllen und abzugeben (Briefwahl an Ort und Stelle). Alternativ können Sie die Briefwahlunterlagen natürlich mitnehmen und zuhause ausfüllen.

Bitte die Briefwahlunterlagen zeitnah dann per Post – im Inland kostenfrei – zurücksenden oder direkt im Rathaus abgeben / in den Briefkasten des Rathauses legen.

Fragen zur Bundestagswahl beantwortet das Wahlamt unter 02924 981-0