Grundbesitzabgabenbescheid – FAQ
Verehrte Leser,
zu den Grundsteuerbescheiden, die in den nächsten Tagen versendet werden, haben wir unten stehend die häufigsten gestellten Fragen und die dazugehörenden Antworten für Sie zusammengestellt.
FAQs
Wann erhalte ich meinen Grundsteuerbescheid?
- Versand der Bescheide erfolgt am 06.02.2025
- Erste Fälligkeit ist der 12.03.2025
Was passiert, wenn ich die Grundsteuer nicht rechtzeitig zahle?
Grundsätzlich gilt: Wird eine Zahlung nicht bis zum Ablauf des Tages der Fälligkeit entrichtet, entstehen Säumniszuschläge. Diese betragen für jeden angefangenen Monat der Säumnis 1 Prozent. Für die Berechnung wird die rückständige Steuer auf den nächsten durch 50 teilbaren Betrag abgerundet.
Haben Sie Fragen zu dem Messbetrag?
Kontaktieren Sie das Finanzamt Soest: »»Finanzamt Soest
Haben Sie Fragen zu den Hebesätzen?
Kontaktieren Sie die Gemeinde.
Wie hoch sind die Hebesätze?
-für die Grundsteuer A beträgt 365 v.H.
-für die Grundsteuer B beträgt 736 v.H.
Warum hat sich die Grundsteuer geändert?
Aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichtes wurden im Zuge der deutschlandweiten Grundsteuerreform alle Grundstücke von den hiesigen Finanzämtern neu bewertet. Bewertungsgrundlagen sind die Angaben, welche die jeweiligen Eigentümer mittels Formular bei den Finanzämtern für die Grundsteuerreform 2025 eingereicht haben. Der so vom Finanzamt ermittelte Messbetrag wird den Kommunen als Grundlagenbescheid zur Berechnung der Grundsteuer übermittelt. Ein Grundlagenbescheid bedeutet, dass sich die Kommune strickt an die Vorgabe des Finanzamtes halten und den Messbetrag zunächst übernehmen muss.
Zur Berechnung der Grundsteuer wird der vom Finanzamt ermittelte Messbetrag mit dem jeweiligen kommunalen Hebesatz multipliziert und auf dem Grundsteuerbescheid berechnet.
Das Land NRW hat für alle Kommunen individuelle sogenannte „aufkommensneutrale Hebesätze“ berechnet. Das bedeutet, dass die Städte insgesamt ähnlich viel Geld durch die Grundsteuer erhalten wie vor der Reform. Jedoch können Städte oder Kommunen den eigenen Steuersatz (Hebesatz) selbst festlegen.
Aber: Das heißt nicht, dass jeder Bürger/jede Bürgerin oder Unternehmen genau gleich viel Grundsteuer zahlt wie bisher. Bei der Grundsteuer handelt es sich um eine Jahressteuer, welche quartalsmäßig zu entrichten ist. Daher ist es wichtig, dass die Jahreswerte verglichen werden.
Widerspruch gegen die Grundsteuer
Sollten Sie Widerspruch gegen Ihre Grundsteuerberechnung aufgrund des Messbetrages einlegen wollen, stellen Sie diesen bitte direkt an das Finanzamt Soest und NICHT an die Gemeinde Möhnesee. Bedenken Sie bitte, dass Widersprüche nicht per E-Mail möglich sind.
Sollten Sie dieses bereits beim Finanzamt getan haben, bleibt dieser bestehen. Trotzdem müssen Sie die Grundsteuer zunächst an die Gemeinde Möhnesee zahlen. Änderungen erfolgen automatisch, wenn das Finanzamt über Ihren Einspruch entschieden hat.
Was passiert, wenn ich die Grundsteuer nicht rechtzeitig zahle?
Grundsätzlich gilt: Wird eine Zahlung nicht bis zum Ablauf des Tages der Fälligkeit entrichtet, entstehen Säumniszuschläge.
Einwände gegen andere Abgabenarten:
Sollten Sie Einwände gegen andere Abgaben (Abfall/Schmutzwasser/Niederschlagswasser/Zweitwohnungssteuer) auf dem Grundsteuerbescheid haben, ist die Gemeinde Möhnesee Ihr Ansprechpartner.
Es hat ein Eigentumswechsel in 2024 stattgefunden
Im Zuge der Grundsteuerreform konnten systembedingt nicht alle Eigentumswechsel, welche in 2024 stattgefunden haben, auf den/die neuen Eigentümer/in übertragen werden. D.h., dass es vorkommen kann, dass dem/der Alteigentümer/in für 2025 nochmals ein Grundsteuerbescheid zugestellt wird. Sollten Sie trotz Verkauf der Liegenschaft in 2024 einen Grundsteuerbescheid für 2025 erhalten, wenden Sie sich bitte umgehend an die Gemeinde Möhnesee. Ausgenommen hiervon sind Grundbesitzabgabenbescheide, die lediglich der Abrechnung der Schmutzwassergebühren für 2024 dienen. Bedenken Sie bitte, dass die Grundsteuer eine Jahressteuer ist und frühestens ab dem 01.01.2025 auf den neuen Eigentümer übertragen werden kann. Für unterjährige Zeitanteile müssen Sie in diesem Fall auf privatrechtlicher Ebene eine Einigung erzielen.
Auf Grund des zu erwartenden hohen Rückfrageaufkommens, rechnen wir damit, dass die Telefonleitungen stark belastet sein werden.
Gerne können Sie Ihre Anfragen auch per E-Mail stellen steueramt@moehnesee.de.
Weitere Informationen:
»» Finanzverwaltung: Aufkommensneutrale Hebesätze
»» Land NRW Grundsteuer
»» Finanzamt Soest