3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Östlich der Biberstraße“

Das Änderungsgebiet befindet sich südlich des Ortskerns von Stockum an der Seeuferstraße
im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 6 „Östlich der Biberstraße“, der
für diesen Bereich ein Allgemeines Wohngebiet unter Ausschluss von Wohngebäuden festsetzt.

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